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Richtlinie für das Praktikum im Studiengang Evangelische Theologie (Pfarramt/Diplom/Magister Theologiae)
Vom 26./27. März 2009
Lfd.Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Paragrafen | Art der Änderung |
bisher keine Änderungen erfolgt | |||||
Anhang zur Rahmenordnung für den Studiengang Evangelische Theologie (Pfarramt/Diplom/Magister Theologiae) gemäß § 6 Absatz 1 (10) der Rahmenordnung für die Zwischenprüfung (Diplomvorprüfung) von 1995 und § 7 Absatz 1 (f) der Rahmenordnung für die Erste Theologische Prüfung (Diplomprüfung) von 2002.
Beschlossen am 26. März 2009 von der Kirchenkonferenz und am 27. März 2009 vom Rat der EKD.
# 1 Erfahrungen mit der gegenwärtigen Situation von Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst und deren theologische Reflexion können dazu dienen, Fragestellungen für das weitere Studium zu entwickeln und die Einsicht in deren Relevanz zu vertiefen. 2 Zudem können die Studierenden durch ein Praktikum darin gefördert werden, eigene Vorstellungen vom Auftrag des Pfarrdienstes unter den Bedingungen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens der Gegenwart zu gewinnen.
3 Wie im kirchlichen Vorbereitungsdienst machen sich die Studierenden im Praktikum mit den konkreten kirchlichen und gesellschaftlichen Bedingungen pastoralen Handelns durch Teilnahme an der Pfarrdienstpraxis vertraut. 4 Im Unterschied zum Vorbereitungsdienst liegt dabei der Akzent eher auf der Teilnahme durch Beobachtung als auf der Teilnahme durch eigenes Handeln.
5 Orientierende Bedeutung für Planung und Aufbau des Studiums wird das Praktikum insbesondere dann gewinnen, wenn die Teilnahme an der Pfarrdienstpraxis in begleitenden Lehrveranstaltungen vor Beginn und nach Beendigung des Praktikums thematisiert und reflektiert wird. 6 Diese Lehrveranstaltung wird von den Evangelisch-theologischen Fakultäten verantwortet.
7 Unter den Bedingungen eines durch Modulbildung strukturierten Studiums sollte das Praktikum in der Regel in einer Lehrveranstaltung im Basismodul »Praktische Theologie« im Grundstudium vorbereitet und ausgewertet werden. 8 Ggf. kann es auch in Verbindung mit entsprechenden Lehrveranstaltungen im Aufbaumodul »Praktische Theologie« im Hauptstudium durchgeführt werden. 9 Das Praktikum hat in der Regel eine Präsenzzeit am Praktikumsort von vier Wochen. 10 Für das Praktikum (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) werden in der Regel fünf Leistungspunkte vergeben.
11 Wenn auch die im Praktikum gewonnenen Erfahrungen im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung der Praktischen Theologie ausgewertet und reflektiert werden sollen, so ist deren Bedeutung doch nicht auf dieses Fach beschränkt. 12 Vielmehr soll die Reflexion der Erfahrungen im Praktikum die Studierenden im Blick auf alle Fächer der Theologie dabei unterstützen, eine klare Vorstellung von der Bedeutung der im Studium zu erwerbenden Kenntnisse und Einsichten für die Praxis im Pfarrdienst zu gewinnen.
13 Nach Vorgabe des verantwortlichen Hochschullehrers bzw. der verantwortlichen Hochschullehrerin wird ein Praktikumsbericht angefertigt.
14 An Praktika und Lehrveranstaltungen, die gemäß der »Richtlinie für das Praktikum« durchgeführt werden, können Studierende unabhängig von ihrer landeskirchlichen Zugehörigkeit teilnehmen.
15 Das Praktikum dient auch der Klärung der persönlichen Identifizierung mit dem Auftrag des kirchlichen Dienstes und der Entscheidungsfindung zum Eintritt in den kirchlichen Vorbereitungsdienst.
16 Im Blick auf die Durchführung des Praktikums in geeigneten Gemeinden oder Praxisfeldern und hinsichtlich der Begleitung der Praktikanten und Praktikantinnen durch qualifizierte Mentoren bzw. Mentorinnen kooperieren die Evangelisch-theologischen Fakultäten mit den Landeskirchen, in deren Bereich sie liegen bzw. mit den Landeskirchen, in deren Zuständigkeitsbereich die Praxisanteile durchgeführt werden sollen.
17 Im Blick auf das Praktikum als Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Theologischen Examen können die Landeskirchen weitere Bestimmungen erlassen zu
- der Verlängerung der Dauer des Praktikums auf maximal sechs Wochen;
- der Zuleitung des Praktikumsberichts an die eigene Landeskirche;
- einem Praktikumsbericht des Mentors bzw. der Mentorin;
- dem Einsatzbereich des Praktikums (Gemeindepraktikum, Diakonisches Praktikum, Arbeitsweltpraktikum etc.);
- der Absolvierung der Praxisanteile ausschließlich in der eigenen Landeskirche;
- dem Besuch landeskirchlicher Begleitveranstaltungen;
- der Verbindung des Praktikums mit Angeboten zur Eignungsklärung;
- Vorgaben für ein zweites Praktikum;
- der finanziellen Unterstützung der Praktikanten und Praktikantinnen.
Die Richtlinie für das Praktikum wurde am 11.10.2008 bereits vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag beschlossen.