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Arbeitsrechtsregelung zum Außerkraftsetzen der Arbeitsrechtsregelung über Einschränkung von Fahrtkostenzuschüssen für Mitarbeiter/innen der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD und «Dienste in Übersee«, der Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung des Arbeitsrechts für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gebiet des ehemaligen Bundes der Evangelischen Kirchen und seines Diakonischen Werkes (Anpassungsarbeitsrechtsregelung)
Vom 18. Februar 2009
Lfd.Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Paragrafen | Art der Änderung |
bisher keine Änderungen erfolgt | |||||
§ 1
Die Arbeitsrechtsregelung über Einschränkung von Fahrtkostenzuschüssen für Mitarbeiter/innen der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD und »Dienste in Übersee« vom 13. März 1990 (ABl. EKD S. 206) tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft.
#§ 2
Die Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vom 23. Mai 1996 (ABl. EKD S. 431), zuletzt geändert am 24. Juni 1998 (ABl. EKD S. 401) tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft.
#§ 3
Die Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung des Arbeitsrechts für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gebiet des ehemaligen Bundes der Evangelischen Kirchen und seines Diakonischen Werkes (Anpassungsarbeitsrechtsregelung) vom 1. März 1991 (ABl. EKD S. 205), zuletzt geändert am 1. Oktober/30. November 2004 (ABl. EKD 2005 S. 201) tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft.
#§ 4
Die Arbeitsrechtsregelung zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die DVO.EKD und zur Regelung des Übergangsrechts vom 25. August 2008 (ABl. EKD S. 346), zuletzt geändert am 18. Februar 2009 (ABl. EKD 2009 S. 134) wird wie folgt geändert:
- In der Anmerkung zu § 2 Absatz 1 werden vor den Wörtern »außer Kraft« die nachfolgenden Angaben eingefügt:
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- die Arbeitsrechtsregelung über Einschränkung von Fahrtkostenzuschüssen für Mitarbeiter/innen der Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der EKD und »Dienste in Übersee« vom 13. März 1990 (ABl. EKD S. 206)
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- die Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vom 23. Mai 1996 (ABl. EKD S. 431), zuletzt geändert am 24. Juni 1998 (ABl. EKD S. 401)
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- die Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung des Arbeitsrechts für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gebiet des ehemaligen Bundes der Evangelischen Kirchen und seines Diakonischen Werkes (Anpassungsarbeitsrechtsregelung) vom 1. März 1991 (ABl. EKD S. 205), zuletzt geändert am 1. Oktober/ 30. November 2004 (ABl. EKD 2005 S. 201)
- Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- Die Angabe »Arbeitsrechtsregelung über die Einschränkung von Fahrtkostenzuschüssen für Mitarbeiter/innen der Hauptgeschäftsstelle DW-EKD und »Dienste in Übersee« vom 13. März 1990 (ABl. S. 206)« wird gestrichen.
- Die Angabe »Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vom 23. Mai 1996 (ABl. EKD S. 431) i.d.F. der Änderung vom 24. Juni 1998 (ABl. EKD S. 401)« wird gestrichen.
- Die Angabe »Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung des Arbeitsrechts für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Gebiet des ehemaligen Bundes der Evangelischen Kirchen und seines Diakonischen Werkes (Anpassungsarbeitsrechtsregelung) vom 1. März 1991 (ABl. EKD S. 205) i.d.F. der Änderung vom 1. Oktober/30. November 2004 (ABl. EKD 2005 S. 201)« wird gestrichen.
§ 5
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.