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Reisekostenvergütung Mitglieder des Rates,
ehrenamtlich Tätige

Vom 8. Oktober 2010

(ABl. EKD S. 295)
zuletzt geändert am 8. September 2018 (ABl. EKD S. 281)

Lfd. Nr.
Änderndes
Recht
Datum
Fundstelle
ABl. EKD
Paragrafen
Art der Änderung
1
Beschluss
3.12.2010
Ziffer 5
Ziffer 5
neu eingefügt
wird Ziffer 6
2
Beschluss
7.12.2012
Ziffer 3
Betrag geändert
3
Beschluss
8.9.2018
Ziffer 3
aufgehoben
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Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2010 und am 7. Dezember 2012 beschlossen:
  1. Für die Reisekostenvergütung der Mitglieder des Rates der EKD sowie für die von ihm, vom Kirchenamt oder von den unselbständigen Einrichtungen der EKD zur Mitarbeit in ihren Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und anderen Gremien berufenen ehrenamtlichen1# oder nebenamtlichen2# Personen findet das Bundesreisekostenrecht Anwendung, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleiches gilt für Beauftragte des Rates, wenn die Tätigkeit als Beauftragte/r nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zur EKD erfolgt.
  2. Der Präsident/die Präsidentin des Kirchenamts kann bei Vorliegen eines triftigen Grundes im Einzelfall bestimmen, dass für die EKD ehrenamtlich oder nebenamtlich tätige Personen oder Gremien, die nicht unter Nr. 1 fallen, wie solche zu behandeln sind.
  3. - aufgehoben -
  4. Abweichend von § 4 Abs. 4 BRKG ist eine schriftliche Begründung für die Benutzung eines Taxis oder Mietwagens grundsätzlich erst ab einem Betrag i. H. v. 30 Euro je Zu- oder Abgang erforderlich.
  5. Die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird auf 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke ohne Festlegung eines Höchstbetrages und mit Anspruch auf Sachschadenhaftung festgelegt.
  6. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft. Bisher zu Reisekosten der Personen nach
    Nr. 1 gefasste Beschlüsse des Rates treten gleichzeitig außer Kraft.

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1 ↑ Hier verstanden als freiwilliges, unentgeltliches Engagement
#
2 ↑ Hier verstanden als freiwilliges, von der EKD aus unentgeltliches Engagement, das im Zusammenhang steht mit einem sonstigen kirchlichen/diakonischen/öffentlichen Amt (z.B. Mitarbeit landeskirchlicher Fachleute in Gremien der EKD)