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Kirchengesetz über die Zustimmung zum Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Vom 10. November 2005
#Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz aufgrund des Artikels 10 Absatz 1 und 2 Buchstabe a der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen:
Dem Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. August 2005 wird zugestimmt.1#