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Arbeitsrechtsregelung zur Übernahme des Tarifabschlusses 2012 zum TVöD-Bund

Vom 10. Mai 2012

(ABl. EKD S. 195)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
ABl. EKD
Paragrafen
Art der Änderung
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Die Arbeitsrechtliche Kommission hat gemäß § 2 Absatz 2 Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossen:
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§ 1

Die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wird in Bezug auf die lineare Entgelterhöhung sowie auf die Neufassung des § 26 TVöD umgesetzt. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Besitzstandsregelungen zu § 26 TVöD in die ARRÜ-DVO.EKD inhaltsgleich einzuarbeiten. Die weiteren Regelungen, die aus den Änderungsverträgen aus Anlass der Tarifeinigung 2012 zum TVöDBund resultieren, finden keine Anwendung.
Anmerkung:
Urlaubsansprüche aus Anlass des BAG-Urteils vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - werden für die Jahre 2011 und 2012 analog der Erlassregelung des Bundesministeriums des Innern umgesetzt.
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§ 2

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft.