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Durchführung des Pfarrerratgesetzes
Vom 11. Juni 2009
(VOBl des Militärbischofs A1/2009)
####Zur Durchführung des Pfarrerratgesetzes vom 5. November 2008 (ABl. EKD S. 370) ordne ich an:
- Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg vom 1. April 2009 – Abteilungsleiter R) gelten die Sitzungen des Pfarrerrates als Dienstzeit.
- In Abstimmung mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr können die Mitglieder des Pfarrerrates die An- und Abreise zu den Sitzungen mit Dienst-Kfz durchführen. Die Fahrten sind im Wege der Selbstanordnung zu genehmigen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Handlungsbereichs Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB).
- Der bzw. die Vorsitzende des Pfarrerrates übersendet zum Beginn des Jahres dem HESB und den Dekanaten eine Übersicht über die geplanten Sitzungstermine. Korrekturen werden rechtzeitig übersandt.
- Der bzw. die Vorsitzende des Pfarrerrates lädt die Mitglieder des Pfarrerrates zur entsprechenden Sitzung ein. Hiervon erhält der HESB einen Abdruck.
- Der HESB bucht die entsprechenden Unterkünfte am Sitzungsort in Absprache mit dem bzw. der Pfarrerratsvorsitzenden und übernimmt die Kosten.
- Ein Besprechungsraum wird – soweit erforderlich – durch den HESB gebucht und ggf. finanziert.
- Verpflegung ist als Selbstverpflegung vorzunehmen.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Sitzungen des Pfarrerrates erhalten Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz.
Die Regelung gilt ab sofort. Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben.
B e r l i n, den 11. Juni 2009
Der Evangelische Militärbischof
Dr. Martin D u t z m a n n
Dr. Martin D u t z m a n n