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Durchführung des Pfarrerratgesetzes

Vom 11. Juni 2009

(VOBl des Militärbischofs A1/2009)

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Zur Durchführung des Pfarrerratgesetzes vom 5. November 2008 (ABl. EKD S. 370) ordne ich an:
  1. Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg vom 1. April 2009 – Abteilungsleiter R) gelten die Sitzungen des Pfarrerrates als Dienstzeit.
  2. In Abstimmung mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr können die Mitglieder des Pfarrerrates die An- und Abreise zu den Sitzungen mit Dienst-Kfz durchführen. Die Fahrten sind im Wege der Selbstanordnung zu genehmigen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Handlungsbereichs Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB).
  3. Der bzw. die Vorsitzende des Pfarrerrates übersendet zum Beginn des Jahres dem HESB und den Dekanaten eine Übersicht über die geplanten Sitzungstermine. Korrekturen werden rechtzeitig übersandt.
  4. Der bzw. die Vorsitzende des Pfarrerrates lädt die Mitglieder des Pfarrerrates zur entsprechenden Sitzung ein. Hiervon erhält der HESB einen Abdruck.
  5. Der HESB bucht die entsprechenden Unterkünfte am Sitzungsort in Absprache mit dem bzw. der Pfarrerratsvorsitzenden und übernimmt die Kosten.
  6. Ein Besprechungsraum wird – soweit erforderlich – durch den HESB gebucht und ggf. finanziert.
  7. Verpflegung ist als Selbstverpflegung vorzunehmen.
  8. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Sitzungen des Pfarrerrates erhalten Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz.
Die Regelung gilt ab sofort. Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben.
B e r l i n, den 11. Juni 2009
Der Evangelische Militärbischof
Dr. Martin D u t z m a n n