.Erste Verordnung zur Umzugskostenvergütung
Vom 23./24. April 1992
§ 1
Erste Verordnung zur Umzugskostenvergütung
Vom 23./24. April 1992
Aufgrund des § 67 des Kirchenbeamtengesetzes1# der Evangelischen Kirche in Deutschland verordnet der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland:
####§ 1
1 Neben den nach der Fassung des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) vom 11. Dezember 1990 (BGBL I S. 2682) vorgesehenen Fällen der Zusage von Umzugskostenvergütung kann diese außerdem in Fällen des § 2 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe d BUKG vom 28. Mai 1990 (BGBL I S. 967) erteilt werden. 2 Es werden höchstens die Beförderungsauslagen und die Reisekosten nach BUKG in der derzeitig geltenden Fassung erstattet, die bei einern Umzug über eine Entfernung von 25 Kilometern entstanden wären.
#§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.