.Richtlinien zur Prüfung in Philosophie (Philosophicum)
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Richtlinien zur Prüfung in Philosophie (Philosophicum)
gemäß § 6, 9 der Rahmenordnung für die Zwischenprüfung (Diplomvorprüfung) und § 10, 3, b der Rahmenordnung für die
Erste Theologische Prüfung/die Diplomprüfung in Evangelischer Theologie
Vom 16. Oktober 2004
(nicht veröffentlicht)
Lfd.Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Paragrafen | Art der Änderung |
bisher keine Änderungen erfolgt | |||||
beschlossen auf dem Evangelisch-theologischen Fakultätentag in Frankfurt/Main:
###- 1 Für die sachgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Theologie auf die kritische Reflexion der zentralen Fragen und Begriffe der philosophischen Tradition und der heutigen philosophischen Diskurse verwiesen. 2 Wesentliche Inhalte des Studiums der Philosophie sind: a) Hauptprobleme der Philosophie in Auswahl (Logik, Semiotik, Erkenntnistheorie, Metaphysik, praktische Philosophie), b) Geschichte der Philosophie im Überblick, c) exemplarische Konzeptionen einzelner Philosophen.
- 1 In der Prüfung in Philosophie (Philosophicum) soll der Student/die Studentin zeigen, dass er/sie über die erforderlichen philosophischen Grundkenntnisse verfügt. 2 Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an einer Vorlesung sowie an einem Seminar oder einer Übung im Fach Philosophie voraus.
- 1 Gegenstand der Prüfung sind: a) der Nachweis der Kenntnis mindestens einer repräsentativen philosophischen Grundlagenschrift, b) der selbständige Umgang mit der Problemstellung, c) Erfassung und Beurteilung der Argumentationsstruktur, d) philosophiegeschichtliche Einordnung (vgl. Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen, Anm. 14). 2 Alternativ können die örtlichen Prüfungsordnungen die Behandlung eines wichtigen philosophischen Problems der Gegenwart vorsehen.
- 1 Die Prüfung wird von einem prüfungsberechtigten Hochschullehrer/einer prüfungsberechtigten Hochschullehrerin des Faches Systematische Theologie oder von einem/einer der Theologischen Fakultät/Kirchlichen Hochschule angehörenden prüfungsberechtigten Vertreter/Vertreterin des Faches Philosophie und einem/einer Beisitzenden abgenommen. 2 Der/die Beisitzende soll nach Möglichkeit prüfungsberechtigt sein. 3 Die örtlichen Prüfungsordnungen können vorsehen, dass ein prüfungsberechtigter Hochschullehrer/eine prüfungsberechtigte Hochschullehrerin der Philosophischen Fakultät mit der Abnahme der Prüfung beauftragt wird. 4 In diesem Fall muss der/die Beisitzende ein prüfungsberechtigter Hochschullehrer/eine prüfungsberechtigte Hochschullehrerin des Faches Systematische Theologie sein.
- Die Prüfung wird als mündliche Prüfung abgenommen und dauert 20 Minuten.
- Die Prüfung findet in jedem Semester statt.
- 1 Über das Prüfungsgespräch wird ein Protokoll angefertigt, das die Benotung der Prüfungsleistung enthält. 2 Die Notenstufen entsprechen denen der Ordnung für die Zwischenprüfung (Diplomvorprüfung). 3 Über das Ergebnis wird ein Zeugnis ausgestellt.
- 1 Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal, und zwar in der Regel zum nächsten Prüfungstermin, wiederholt werden. 2 Eine zweite Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 3 Über die Zulässigkeit entscheidet der Ausschuss für die Zwischenprüfung (Diplomvorprüfung) bzw. das Prüfungsamt.